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EU-Taxonomie

Die Europäische Union unterstützt die Erreichung der 17 SDGs der UNO, hat allerdings eigene Ziele im Umweltbereich definiert, denn diese richten sich an Unternehmen, deren Aktivitäten als ‚nachhaltig‘ gelten wollen.

Um endlich Klarheit zu schaffen, was denn nun ‚nachhaltig‘ ist und was nicht, wurde im März 2020 die finale Version einer ersten ‚Taxonomie‘ für die ersten zwei EU-Umweltziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine Liste von technischen Kriterien, die für jede wirtschaftliche Aktivität festlegen, welche genauen Maßzahlen eine Aktivität erfüllen muss, damit sie als nachhaltig gilt. Sie schafft damit vor allem Klarheit. Und damit auch politische Diskussionen: Denn für das Thema Atomkraft gibt es bislang nur eine salomonische Lösung. Die Expertengruppe (TEG), die die Taxonomie erstellt hat, stuft die Erzeugung von Energie aus Atomkraft weder als nachhaltig, noch als nicht nachhaltig ein und verlangt weitere wissenschaftliche Ergebnisse vor einer Entscheidung. Dies ist deshalb von enormer politischer und wirtschaftlicher Tragweite, weil geplant ist, Nachhaltigkeitsausgaben der europäischen Staaten von den Maastricht-Kriterien auszunehmen. Die Taxonomie wird also darüber entscheiden, ob Schulden zum Ausbau der Atomkraft von den Maastrichtregeln begrenzt wären oder nicht…

Weitere Taxonomien für die restlichen Nachhaltigkeitsziele sollen rasch folgen, der Druck der EU-Kommission in diese Richtung ist jedenfalls positiv.