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KESt-Verlustausgleich

Der Verlustausgleich für die Wertpapier-KESt wird von den Depotbanken nur bei Einzeldepots (auf eine Person lautend) automatisch durchgeführt! Bei Gemeinschaftsdepots (zwei oder mehr Personen) muss dieser pro Kalenderjahr im Zuge einer Einkommensteuererklärung durchgeführt werden! 

Je nach Transaktionen kann dieser mehrere Hundert Euro betragen!

Bisher Arbeitnehmerveranlagung

Wenn Sie bisher Ihren Steuerausgleich mittels 'Arbeitnehmerveranlagung' gemacht haben, stehen Ihnen für den Verlustausgleich zwei Wege zur Verfügung:

1) Sie befüllen das Formular E1kv und schicken es per Post an Ihr Finanzamt. Damit wird Ihre KESt-Zahlung gutgeschrieben, aber auch Ihre Veranlagung in Zukunft auf Einkommensteuererklärung umgestellt.

2) Sie stellen Ihre Veranlagungsart in FinanzOnline auf ESt-Erklärung um und erfassen die KESt-Buchungen elektronisch.

Bisher Einkommensteuererklärung

Wenn Sie auch schon bisher eine ESt-Erklärung abgegeben haben, dann müssen Sie den Verlustausgleich via FinanzOnline abwickeln!

Ausfüllhilfe

Im Folgenden finden Sie eine kleine Ausfüllhilfe samt Berechnungen für 'die plattfom'

Gemeinschafts- auf Einzeldepot umstellen

Eine Alternative zu diesem mühsamen Weg stellt die Umstellung auf ein Einzeldepot dar. Einer der bisherigen Inhaber bleibt Inhaber, die anderen werden Zeichnungsberechtigte. Dazu sind natürlich die Unterschriften ALLER Depotinhaber nötig und es sollte eine Meldung der 'Schenkung' an den Fiskus erfolgen, denn rechtlich gesehen wird damit bisher geteiltes Vermögen an den neuen Inhaber übertragen!

Leider ist noch nicht absehbar, wann die im Regierungsprogramm 2020 in Aussicht gestellte KESt-Befreiung umgesetzt werden wird, die eine Veränderung der Depotinhaberstruktur freilich überflüssig machen würde.