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UNEP - UNFCC - COP

Der Klimawandel an sich fällt in die Zuständigkeit des 1972 gegründeten UNEP (United Nations Environment Program), das die wichtigen Konventionen gegen den Klimawandel vorbereitet. Die wichtigste davon ist die Rahmenkonvention gegen den Klimawandel UNFCCC (UN Framework Convention in Climate Change), welche 1994 in Kraft trat. In jährlichen Konferenzen der Vertragsparteien (COP Conference of the Parties) wird die Strategie überprüft und weiterentwickelt. Die wichtigsten und erfolgreichsten COPs waren wohl Kyoto (COP 3) und Paris (COP 21).

Im Kyoto-Protokoll wurden erstmals rechtsverbindliche Begrenzungs- und Reduzierungsverpflichtungen für die Industrieländer beschlossen, die sie allerdings auch mit internationalen Emissionszertifikaten erreichen können. Der Preis dieser Zertifikate würde vom Markt bestimmt werden.

Im Pariser Klimaabkommen (COP21) wurde die bis dahin vage Zielsetzung der UNFCCC konkretisiert: Die Erderwärmung soll deutlich unter 2°C, idealerweise auf 1,5°C, über dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden und auch die Entwicklungsländer wurden zur Reduktion der Treibhausgasemissionen verpflichtet. Die Beiträge der Staaten wurden allerdings nicht festgesetzt, sondern freiwillig übernommen, sie werden zentral gemeldet und alle fünf Jahre (2020!) überprüft. Die USA sind zwar Partei des UNFCCC, haben aber das Kyoto-Protokoll nie unterzeichnet und sind 2017 aus dem Pariser Klimaabkommen ausgetreten. Ein vor wenigen Tagen erschienener Bericht der Commodity Futures Trading Commission CFTC (einer wichtigen Finanzbehörde) verlangt allerdings rasches Handeln, um die „systemischen klimarelevanten Risiken“ auf das U.S. Finanzsystem unter Kontrolle halten zu können…