Ihr Pensionskonto
Für wen
Für alle Versicherten, die nach dem 01. Jänner 1955 geboren sind, wurde ein Pensionskonto angelegt, wo alle Versicherungszeiten bis 31.12.2013 als Kontoerstgutschrift erfasst wurden und alle Versicherungszeiten ab 01.04.2013 laufend berücksichtigt werden.
Zu finden
in der jeweils letzten Fassung unter www.meinesv.at mit Handysignatur.
Pensionswert
ist die Höhe Ihrer monatlichen Bruttopension,
wenn Sie
keine weiteren Versicherungszeiten
mehr erwerben, die
Mindestversicherungsdauer erfüllen
d.h. 180 Versicherungsmonate - davon mind. 84 auf Grund von Erwerbstätigkeit - vorweisen können und
zum Regelpensionsalter
in Pension gehen. Dieses beträgt bei Männern 65 Jahre bzw. bei Frauen 60 Jahre. Für Frauen erfolgt eine schrittweise Angleichung zwischen 2023 und 2033. Frauen, die nach dem 01. Juni 1968 geboren sind, können erst mit 65 Jahren in Pension gehen.
Keine Berücksichtigung
von zukünftigen Versicherungszeiten sowie Zu- oder Abschlägen.
Die künftige Pension
und die Entwicklung Ihres Pensionskontos können Sie mit dem Pensionskontorechner abschätzen.
Erklärvideos
Sehen Sie zu diesem und vielen anderen Themen auch unsere Erklärvideos im Menüpunkt 'YouTube'!