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Steueroptimierung

Hälftesteuersatz möglich

In besonderen Fällen gibt es besondere Steuersparmöglichkeiten. So können etwa wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (>= 25%) bei Betriebsaufgabe für den zu ermittelnden Übergangsgewinn den Hälftesteuersatz nach § 37 EStG beantragen. Die Abfindung einer Pensionszusage gilt nach einem VwGH-Urteil als Teil dieses Übergangsgewinnes!

Bitte beachten Sie

Diese Regelung kann gesetzlich verändert oder abgeschafft werden und stellt daher aktuell eine Möglichkeit zur Steueroptimierung dar, sollte aber niemals der einzige Grund für eine betriebliche Vorsorge sein!